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   OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 17.03.1989 - 11 A 126/88   

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OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 17.03.1989 - 11 A 126/88 (https://dejure.org/1989,7221)
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 17.03.1989 - 11 A 126/88 (https://dejure.org/1989,7221)
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 17. März 1989 - 11 A 126/88 (https://dejure.org/1989,7221)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Asylbewerber; Asylantrag; Flüchtling; Ausländer; Rücknahme; Widerruf; Aufhebung; Anerkennungsbescheid; Asylanerkennung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Asylbewerber; Asylantrag; Flüchtling; Ausländer; Rücknahme; Widerruf; Aufhebung; Anerkennungsbescheid; Asylanerkennung

  • Wolters Kluwer

    Asylbewerber; Asylantrag; Flüchtling; Ausländer; Rücknahme; Widerruf; Aufhebung; Anerkennungsbescheid; Asylanerkennung

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 15.12.1987 - 9 C 285.86

    Ausgestaltung - Bedeutung - Entscheidungsverfahren - Bundesamt - Ausländerbehörde

    Auszug aus OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 17.03.1989 - 11 A 126/88
    Auch diesem ist es nicht mehr freigestellt, auf seinen Antrag eine Ermessensentscheidung der Behörde nach § 48 VwVfG über die Rücknahme einer unanfechtbaren Entscheidung über seinen Asylantrag herbeizuführen (BVerwG, Urt. v. 15.12.1987 - 9 C 285.86 -, BVerwGE 78, 332, 339) [BVerwG 15.12.1987 - 9 C 285/86] .

    Soweit im Rahmen der Prüfung des Folgeantrages nicht bereits wegen vorangegangener rechtskräftiger gerichtlicher Entscheidungen eine neue Sachprüfung durch das Bundesamt ausgeschlossen ist, folgt hieraus, daß im Rahmen des § 14 AsylVfG kein Anspruch auf Ausübung eines Ermessens zur inhaltlichen Überprüfung einer bestandskräftigen Asylablehnung besteht (BVerwG, Urt. v. 15.12.1987, aaO).

  • BVerwG, 14.05.1982 - 9 B 179.82

    Asylverfahrensrechtliche Ausgestaltung des Anhörungsrechts eines Asylsuchenden

    Auszug aus OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 17.03.1989 - 11 A 126/88
    Für die Berufungsentscheidung kann es im Ergebnis dahingestellt bleiben, ob dieser Bescheid bereits deshalb aufgehoben werden kann, weil der Kläger vor der Rücknahme der Anerkennungsentscheidung vom 19. Dezember 1987 entgegen § 12 Abs. 1 Satz 2 in Verbindung mit § 16 Abs. 3 Satz 1 AsylVfG oder entgegen § 28 Abs. 1 VwVfG durch das Bundesamt nicht angehört worden ist oder ob ein solcher Verfahrensfehler im Asylverfahren nach § 46 VwVfG unbeachtlich sein kann (vgl. BVerwG, Beschl. v. 14.5. 1982 - 9 B 179.82 -, DVBl 1983, S. 33), wenn die Rücknahme oder der Widerruf auf die Vorschriften der §§ 48, 49 VwVfG gestützt werden soll.

    Auch das Bundesverwaltungsgericht hat bereits vor Inkrafttreten des Asylverfahrensgesetzes in ständiger Rechtsprechung hervorgehoben, daß das Bundesamt seine Entscheidung über den Antrag auf Anerkennung als Asylberechtigter nicht durch Ermessensgebrauch trifft, sondern in Anwendung zwingenden Rechts, und daß ihm dafür auch kein Beurteilungsspielraum eingeräumt sei (Beschl. v. 14.5. 1982, aaO, S. 34).

  • BVerfG, 08.08.1978 - 2 BvL 8/77

    Kalkar I

    Auszug aus OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 17.03.1989 - 11 A 126/88
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gebietet das Rechtsstaatsprinzip, daß der Gesetzgeber die der staatlichen Eingriffsmöglichkeit offenliegende Rechtssphäre des einzelnen selbst abgrenzt und dieses nicht dem Ermessen der Verwaltungsbehörden überläßt (vgl. BVerfGE 8, 71, 76 [BVerfG 10.07.1958 - 1 BvF 1/58] ; 49, 89, 145) [BVerfG 08.08.1978 - 2 BvL 8/77] .
  • BVerfG, 12.11.1958 - 2 BvL 4/56

    Preisgesetz

    Auszug aus OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 17.03.1989 - 11 A 126/88
    Mit dem Grundsatz vom Vorbehalt des Gesetzes verlangt das Rechtsstaatsprinzip, daß die Verwaltung in den Rechtskreis des einzelnen nur eingreift, wenn sie dazu in einem Gesetz ermächtigt wird und wenn diese Ermächtigung nach Inhalt, Zweck und Ausmaß hinreichend bestimmt und begrenzt ist, so daß die Eingriffe meßbar und in gewissem Ausmaß für den Staatsbürger vorhersehbar und berechenbar werden (BVerfGE 8, 274, 325; 56, 1, 12).
  • BVerfG, 08.01.1981 - 2 BvL 3/77

    Verfassungsmäßigkeit des § 64e ABs. 1 BVG

    Auszug aus OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 17.03.1989 - 11 A 126/88
    Mit dem Grundsatz vom Vorbehalt des Gesetzes verlangt das Rechtsstaatsprinzip, daß die Verwaltung in den Rechtskreis des einzelnen nur eingreift, wenn sie dazu in einem Gesetz ermächtigt wird und wenn diese Ermächtigung nach Inhalt, Zweck und Ausmaß hinreichend bestimmt und begrenzt ist, so daß die Eingriffe meßbar und in gewissem Ausmaß für den Staatsbürger vorhersehbar und berechenbar werden (BVerfGE 8, 274, 325; 56, 1, 12).
  • BVerwG, 13.01.1987 - 9 C 53.86

    Minderjähriger Asylbewerber - Ausländerrechtliches Aufenthaltsrecht - Eigener

    Auszug aus OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 17.03.1989 - 11 A 126/88
    Der durch Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG verfassungsrechtlich gewährleistete individuelle Rechtsanspruch ist nicht von den persönlichen Verhältnissen des Ausländers abhängig, sondern allein davon, ob dieser aus politischen Gründen wegen seiner Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer sozialen Gruppe oder wegen seiner politischen Überzeugung im Fall einer Rückkehr in sein Heimatland Verfolgungsmaßnahmen mit Gefahr für Leib oder Leben oder Beschränkungen seiner Freiheit ausgesetzt wäre (BVerwG, Urt. v. 13.1. 1987 - 9 C 53.86 -, BVerwGE 75, 304, 305 f.) [BVerwG 13.01.1987 - 9 C 53/86] .
  • BVerfG, 10.07.1958 - 1 BvF 1/58

    Bestimmtheit einer Rechtsverordnung

    Auszug aus OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 17.03.1989 - 11 A 126/88
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gebietet das Rechtsstaatsprinzip, daß der Gesetzgeber die der staatlichen Eingriffsmöglichkeit offenliegende Rechtssphäre des einzelnen selbst abgrenzt und dieses nicht dem Ermessen der Verwaltungsbehörden überläßt (vgl. BVerfGE 8, 71, 76 [BVerfG 10.07.1958 - 1 BvF 1/58] ; 49, 89, 145) [BVerfG 08.08.1978 - 2 BvL 8/77] .
  • BVerwG, 29.09.1960 - II C 145.58

    Rechtsmittel

    Auszug aus OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 17.03.1989 - 11 A 126/88
    Ein weiterer für die Annahme abschließender Regelungen bedeutsamer Unterschied zu den Rücknahme- und Widerrufsbestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes besteht darin, daß die letzten in Übereinstimmung mit der vor Inkrafttreten dieses Gesetzes entwickelten Rechtsprechung zur Rücknahme fehlerhafter begünstigender Verwaltungsakte (vgl. BVerwG, Urt. v. 20.9. 1960 - II C 145.158 -, BVerwGE 11, 136, 137 f. [BVerwG 29.09.1960 - II C 145/58] ; Urt. v. 18.3.1976 - III C 8.75 -, BVerwGE 50, 265, 269) [BVerwG 18.03.1976 - III C 8/75] den Zweck verfolgen, im Einzelfall einen gerechten Ausgleich zwischen den widerstreitenden, aus Art. 20 Abs. 3 GG hergeleiteten Grundsätzen der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung einerseits und der Rechtssicherheit auf Seiten des Betroffenen, also des Vertrauensschutzes andererseits, herzustellen.
  • BVerwG, 18.03.1976 - 3 C 8.75

    Wiederaufnahmeverfahren - Fünfjahresfrist - Änderung der Schadensfeststellung -

    Auszug aus OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 17.03.1989 - 11 A 126/88
    Ein weiterer für die Annahme abschließender Regelungen bedeutsamer Unterschied zu den Rücknahme- und Widerrufsbestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes besteht darin, daß die letzten in Übereinstimmung mit der vor Inkrafttreten dieses Gesetzes entwickelten Rechtsprechung zur Rücknahme fehlerhafter begünstigender Verwaltungsakte (vgl. BVerwG, Urt. v. 20.9. 1960 - II C 145.158 -, BVerwGE 11, 136, 137 f. [BVerwG 29.09.1960 - II C 145/58] ; Urt. v. 18.3.1976 - III C 8.75 -, BVerwGE 50, 265, 269) [BVerwG 18.03.1976 - III C 8/75] den Zweck verfolgen, im Einzelfall einen gerechten Ausgleich zwischen den widerstreitenden, aus Art. 20 Abs. 3 GG hergeleiteten Grundsätzen der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung einerseits und der Rechtssicherheit auf Seiten des Betroffenen, also des Vertrauensschutzes andererseits, herzustellen.
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